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Ab dem 01.01.2021 wurden die Kriterien für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen erhöht

Ab dem 01.01.2021 wurden die Kriterien für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen erhöht.

Russische GmbH sind verpflichtet, den Jahresabschluss für 2020 durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, wenn:

1. Die Erträge für 2019 mehr als 800 Mio. RUB betragen (inkl. sonstige Erträge).
2. Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 mehr als 400 Mio. RUB beträgt.
3. Eine Abschlussprüfung für 2020 bereits vor dem 1. Januar 2021 begonnen hat.

Bedeutet dies, dass OOO, die diese Kriterien jetzt nicht mehr erfüllen, von der Prüfung verzichten sollen? NEIN. Die Abschlussprüfung ist für sie keine Pflicht mehr, es ist jedoch notwendig, die Qualität der Rechnungslegung weiterhin zu überwachen.

In welcher Form soll die Qualität der Rechnungslegung weiter überwacht werden?

1. In Form einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einer Prüfungsgesellschaft.
2. In Form einer Expertenmeinung eines unabhängigen Spezialisten für Rechnungswesen und Steuern. Diese Dienstleistung von GIAS wird zunehmend von ausländischen Eigentümern kleiner Unternehmen nachgefragt, die noch nie einer Prüfungspflicht unterzogen wurden.

Warum bevorzugen ausländische Eigentümer die Expertenmeinung eines unabhängigen Hauptbuchhalters?

1. Sie nehmen die Abschlussprüfung zunächst als Zwang wahr.
2. Sie sind nicht bereit, den lokalen Mitarbeiter der Finanzabteilung offen Misstrauen zu erweisen („Beratung“ vs. „Prüfung“).
3. Sie sind an einer Analyse eines bestimmten Bereichs der Rechnungslegung oder Steueroptimierung interessiert.

Wenn Sie mit der Qualität der erhaltenen Finanzinformationen und der Geschwindigkeit des Berichtswesens nicht zufrieden sind, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Jahresabschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen unterliegt, wenn das Unternehmen offensichtlich Steuern übermäßig zahlt oder wenn Sie Informationen über absichtliche Verfälschungen von Buchhaltungsdaten haben, wir schlagen Ihnen gerne vor, welche Option der Prüfung des Standes der Buchhaltung für Sie geeignet ist.
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