Die Besteuerung von Zinserträgen auf Einlagen von mehr als 1 Million Rubel beginnt nicht im laufenden Jahr, sondern im Jahr 2021, und die Steuer wird im Jahr 2022 fällig.
Die Summe aller Einlagen einer Person bei allen Banken ist steuerpflichtig, wenn sie insgesamt 1 Million Rubel überschreiten. Nur der Betrag des Überschusses ist steuerpflichtig.
Devisengewinne aus der Rubelaufwertung von Fremdwährungseinlagen werden nicht besteuert.