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Neue Rechnungslegungsvorschriften

Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Rechnungslegungsvorschriften. 

Der Empfang solcher Daten liegt nun im Verantwortungsbereich des Steuerdienstes. Zu diesem Zweck hat der föderale Steuerdienst neue Rechnungslegungsvorschriften gebilligt. Insbesondere sollten Berichte an die Steuerbehörden in elektronischer Form (mit Ausnahme von Kleinunternehmen) und in einem genehmigten Format übermittelt werden. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert werden (Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 13.11.2019 Nr. MMV-7-1 / 569 @). 

Wenn der Jahresabschluss der Organisation einer obligatorischen Prüfung unterzogen wird, wird gleichzeitig der Prüfungsbericht zu diesem Jahresabschluss zusammen mit einer obligatorischen Kopie der Steuerbehörde zur Bildung von GIRBO (State Accounting Reporting Information Resource) übermittelt.

Olga Grigoriewa,
STERNGOFF AUDIT, Geschäftsführerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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