Blog

Die Fristen für die Benachrichtigung über kontrollierbare Geschäfte für 2019

Die Fristen für die Benachrichtigung über kontrollierbare Geschäfte für 2019 werden im Zusammenhang mit der Quarantäne NICHT verschoben. Die Information muss spätestens am 20. Mai 2020 den zuständigen Steuerbehörden übermittelt werden.

Beachten Sie bitte die folgende Änderung seit dem Jahr 2019: wenn die Summe aller grenzüberschreitenden Transaktionen mit einem verbundenen Unternehmen für 2019 den Schwellenwert von 60 Millionen Rubel überschritten hat, sollten solche Transaktionen in die Benachrichtigung aufgenommen und in der Verrechnungspreisdokumentation analysiert werden. Wenn der Gesamtbetrag niedriger ist, werden diese Transaktionen nicht kontrolliert.
Made on
Tilda