Beachten Sie bitte die folgende Änderung seit dem Jahr 2019: wenn die Summe aller grenzüberschreitenden Transaktionen mit einem verbundenen Unternehmen für 2019 den Schwellenwert von 60 Millionen Rubel überschritten hat, sollten solche Transaktionen in die Benachrichtigung aufgenommen und in der Verrechnungspreisdokumentation analysiert werden. Wenn der Gesamtbetrag niedriger ist, werden diese Transaktionen nicht kontrolliert.