Letzte Woche habe ich die Fragen russischer Unternehmer zu den Risiken der Gründung eines Joint Ventures (JV) mit einem deutschen Teilnehmer beantwortet.
Es gibt viel Theorie zu diesem Thema im Internet, aber moderne Geschäftsleute haben keine Zeit, diesen monotonen Rechtstext zu lesen. Außerdem interessieren sie sich für die Besonderheiten der Zusammenarbeit mit den Deutschen.
Was sollte für die Teilnehmer von Interesse sein (steuerliche Aspekte), wenn der Zweck der Gründung eines Joint Ventures und die Rechtsgrundlage festgelegt und Partner ausgewählt werden?
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In Bezug auf allgemeine Geschäftsrisiken gilt ein Joint Venture als eine riskanteste Kooperationsform. Wenn Sie bereits in der Phase der Gründung verstehen, dass Ihre Ziele und Erwartungen unterschiedlich sind (z. B. ein Partner möchte eine steigende Investition im Ausland haben und der zweite - den jährlich erzielten Gewinn ausschütten), sollten Sie weniger riskante Formen der Zusammenarbeit überlegen (langfristige Lieferverträge, Lizenz- oder Franchiseverträge usw.).
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P.S. Unterschiede in der Mentalität von Deutschen und Russen bei der Geschäftstätigkeit sind ein gesondertes lustiges Thema.