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Wie wird die Gehaltserhöhung des Geschäftsführers formalisiert?

Wir hatten kürzlich denn Fall bei einem unserer Kunden, dass in einer kleinen OOO in der der Geschäftsführer und einer der Gesellschafter ein und dieselbe Person sind, die Gehaltserhöhung des Geschäftsführers nur durch eine seiner Anordnung formalisiert wurde, und das war's. Das ist natürlich falsch. Wie der HR-Spezialist eine solche Situation zugelassen hat ist eine andere Frage. Das Thema ist nicht neu und spezifisch. Dieser Post ist also für solche Gesellschafter und Geschäftsführer.

So kann man die Gehaltserhöhung des Geschäftsführers formalisieren:
1. Der Alleingesellschafter der OOO muss die Gehaltserhöhung in einem Beschluss definieren.  / Bei mehreren Gesellschaftern wird der Beschluss durch das Protokoll der Versammlung der Gesellschafter oder durch den Beschluss des bevollmächtigten Gesellschafters formalisiert.

2. Es ist erforderlich, die Bedingungen des Arbeitsvertrags über die Vergütung des Geschäftsführers zu ändern, dh es ist erforderlich, eine zusätzliche Vereinbarung zu seinem Arbeitsvertrag abzuschließen.

3. Aufgrund des Beschlusses des Alleingesellschafters/der Gesellschafter der OOO und einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag des Geschäftsführers erteilt der Geschäftsführer selbst eine Anordnung zur Gehaltserhöhung.

4. Als nächstes werden Änderungen am Stellenplan der OOO vorgenommen.

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