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Post für Fans von Verrechnungspreisen…

Zum Jahresende beschwerten sich einige Kunden (russische Tochterunternehmen deutscher und niederländischer Konzerne) darüber, dass die Muttergesellschaft glaubte, dass die Nettomarge der Geschäfte mit diesen Tochterunternehmen höher sein sollte («das Finanzamt ist nervös”), und hat eine rückwirkende Anpassung der Verrechnungspreise für Waren im Form einer Rechnung vorgenommen (normalerweise mehrere Zehntausende Euro). Selbst Mitarbeiter der russischen Steuerbehörden wissen nicht, was man mit einer solchen Rechnung in der Steuerbuchhaltung tun sollen... Einige Firmen haben solche Rechnung überhaupt nicht akzeptiert, manche - nur in der Steuerbuchhaltung.

Was ist das für einen Trend? Schuld daran ist die 4. Verrechnungspreismethode – Nettomargenmethode.

In Russland funktioniert die Methode so: nach dem Wirtschaftsjahresende vergleicht man die operative Marge der „kontrollierbaren“ Geschäfte mit Marktintervallen. Wenn sie niedriger als der Markt ist, wird die Steuerbemessungsgrundlage nach oben angepasst und zusätzliche Gewinnsteuer bezahlt. Man kann weiter in Frieden leben. Keine retrospektiven Rechnungen werden an verbundenen ausländischen Kontrahenten ausgestellt. Man versucht, seine Verrechnungspreise im nächsten Jahr zu erhöhen. Erfolgreich oder nicht ist eine andere Frage.

In vielen westlichen Ländern wird üblicherweise eine der folgenden Umsetzungsvarianten der Nettomargenmethode gewählt: prospektive oder retrospektive.

Prospektive Variante: zu Beginn des Wirtschaftsjahres wird eine Ziel-Nettomarge festgelegt und zur Ermittlung der Verrechnungspreise verwendet. Unterjährig wird diese Ziel-Nettomarge mit der Ist-Nettomarge verglichen. Falls Ziel/Ist-Abweichungen auftreten, werden die Verrechnungspreise nach oben mit Wirkung für die Zukunft festgelegt. Es klingt logisch und diese Variante wird von den Finanzbehörden vieler Industriestaaten akzeptiert.

Retrospektive Variante: wie auch bei der prospektiven Variante werden die Verrechnungspreise auf Basis einer Ziel-Nettomarge zu Beginn des Wirtschaftsjahres festgelegt. Erst kurz vor Wirtschaftsjahresende wird die Ist- mit der Ziel-Nettomarge verglichen. Im Falle von Abweichungen werden die Verrechnungspreise rückwirkend einmalig nach oben korrigiert. Diese Option ist kontroverser und nicht in allen europäischen Staaten anwendbar. Dieser Ansatz ist der Grund für diese riesigen problematischen „Korrektur“- Rechnungen im Dezember.

Welche Lösung ist möglich? Sie können der Muttergesellschaft anbieten, eine perspektive Nettomargenmethode für Russland anzuwenden oder die retrospektive Nettomargenmethode behalten, jedoch in der „Russischen Variante“ – die Muttergesellschaft kann ihre Steuerbemessungsgrundlage nachträglich anpassen und Steuern zahlen, allerdings muss das russische Tochterunternehmen daran finanziell nicht beteiligt sein.
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