Aktuelle Aussagen des Vertreters des Föderalen Steuerdienstes Russlands zum Thema „Konzerninterne Geschäfte“ auf der Steuerjahreskonferenz der AHK:
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1. Quellensteuer (withholding tax):
– Wenn es nachgewiesen wird, dass die konzerninterne Dienstleistung tatsächlich nicht erbracht wurde, dafür aber ein Aufwand entsteht, findet das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) keine Anwendung. Es wird eine Geldstrafe geben.
– Wenn es nachgewiesen wird, dass es sich bei der Dienstleistung um eine Beteiligungstätigkeit handelt, diese aber tatsächlich erbracht wurde, wird DBA erhoben und die Quellensteuer kann zwischen 5 und 15% betragen.
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2. Wenn konzerninterne Dienstleistungen sehr spezifisch sind, z. B. Installation und Einrichten von Anlagen, können die Kosten dieser Dienstleistungen in die Kosten des entsprechenden Anlagevermögens der OOO einbezogen werden.
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3. Was der Steuerbehörde an der konzerninternen laufenden Finanzierung missfällt (Ihre Risiken):
– das Darlehen wurde verwendet, um Schulden gegenüber den Unternehmen der Gruppe zu begleichen;
– Gläubigerwechsel auf Anweisung der Muttergesellschaft;
– Schuldenaufbau;
– Weiterverleih mit Zinserhöhung;
– künstliches Working-Capital-Defizit;
– nachweisbarer Steuervorteil für den Konzern.
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4. Was der Steuerbehörde an der konzerninternen Investitionsfinanzierung missfällt (Darlehen für den Kauf der Anlagen):
– die Entscheidung zum Erwerb von Anlagen wurde von der Muttergesellschaft getroffen;
– die Entscheidung zur Aufnahme eines Darlehens wurde von der Muttergesellschaft getroffen;
– die Zinsen machen einen erheblichen Teil des Betriebsergebnis aus;
– Dividenden werden nicht gezahlt.
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5. Wenn die Unternehmen der Gruppe OOO laufend sogenannte Shared Services (Auslagerung von Funktionen) anbieten, ist keine Entschlüsselung der einzelnen Dienstleistungen erforderlich, sondern es sind klare Vorschriften für die Zusammenarbeit erforderlich.
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6. Kommt die Preisbildung der Dienstleistung vom Konzern „nach Verteilungsschlüsseln“ zustande, so ist nachzuweisen, dass diese Vorgehensweise konzernweit einheitlich angewendet wird.